Jobcenter muss Kosten einer Brillenreparatur übernehmen

Mon, 08 Jan 2018 16:14:44 +0000 von Clemens Becker

Bezieher von ALG II (Hartz IV) haben einen Anspruch auf Übernahme der Kosten der Reparatur ihrer Brille. Dies entschied das BSG mit Urteil vom 25.10.2017, B 14 AS 4/17 R

Hintergrund ist, daß ALG II-Bezieher gegenüber dem Jobcenter einen Anspruch auf Übernahme ihrer Kosten für die „Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten“. Hierzu zählen auch Brillen, so das BSG.

Das Jobcenter muß allerdings nur die Reparatur einer Brille übernehmen, nicht den Kauf einer Brille. Dies kommt nur in seltenen Fällen in Betracht.

Tip: Beantragen Sie die Übernahme der Reparaturkosten für Brillen und andere therapeutische Geräte beim Jobcenter, möglichst vor dem Reparaturauftrag. Sollte der Antrag abgelehnt werden, können Sie gern zur weiteren Beratung zu uns kommen.

Weitere Informationen gibt es z.B. bei der Sozialberatung Kiel und natürlich bei uns.

Sprechzeiten der Sozialberatung: Montag + Mittwoch von 10 - 12 Uhr sowie nach Vereinbarung.
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