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Hartz IV: Übernahme der Hypothek ausnahmsweise

Urteil: Hartz IV-Bezieher können Anspruch auf Übernahme der Tilgungsraten für Eigenheim-Hypothek geltend machen, wenn die Unterkunft lange vor dem Leistungsbezug erworben wurde und die Raten angemessen sind

Weiterlesen: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-uebernahme-der-hypothek-ausnahmsweise-900...

ALG 2-Empfänger, die über ein Eigenheim verfügen, für das sie eine Hypothek abzahlen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für die Tilgungsraten vom Jobcenter erhalten. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Darmstadt (Aktenzeichen: L 6 AS 422/12).

Entscheidend für das Urteil war, daß die Hypothek schon weitgehend bezahlt war, der ALG 2-Anspruch nur vorübergehend bestand und die Tilgungsrate niedriger war als die angemessene Miete.

Meist zahlt das Amt lediglich die Schuldzinsen des Kredits. Betroffene ALG 2-Empfänger sollten jedoch prüfen, ob sie nicht ebenfalls weitere Ansprüche haben.

Das Urteil im Volltext: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174454

Sozialberatung des Diakonischen Werks Stolzenau Loccum

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Neue Auszahlungstermine für Kindergeld

"Das Auszahlungsverfahren für Kindergeld und Kinderzuschlag wurde ab Januar 2015 geändert und die Auszahlungstermine entsprechend angepasst", schreibt die Bundeagentur für Arbeit auf ihrer Seite.

Was sie leider nicht so direkt schreibt: Das Kindergeld wird später als bisher überwiesen. Gerade für Eltern mit geringem Einkommen, die dringend auf das Kindergeld angewiesen sind, entsteht dadurch eine zeitliche Lücke - über die sie nicht direkt informiert wurden, sondern nur über eine kleine Notiz auf der Homepage.

Die aktuellen Auszahlungstermine sind hier zu finden:

http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mta0/~edisp/l6019022d...

Die Auszahlungstermine können Sie auch telefonisch abfragen unter der kostenfreien Service-Rufnummer 0800 4 5555 33.

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Wohnraummehrbedarf zur Sicherung des Umgangsrechts

Das Sozialgericht Kiel hat entschieden, daß ein arbeitsloser Vater, welcher an 55 Tagen im Jahr sein Umgangsrecht mit seinen beiden Kindern ausübt, einen Anspruch auf eine größere Wohnung und damit auch höhere Leistungen für die Unterkunft hat.

Der Vater hatte bewußt eine größere Wohnung angemietet und dies dem Jobcenter Kiel gegenüber damit begründet, daß sich seine Kinder regelmäßig bei ihm aufhalten und er deswegen einen erhöhten Unterkunftsbedarf habe. Das Jobcenter folgte dieser Argumentation nicht und erkannte lediglich die Mietobergrenze für einen Einpersonenhaushalt [...] an.

Weiterlesen: http://sozialberatung-kiel.de/2015/01/01/wohnraummehrbedarf-zur-wahrnehmung-des-umgangsrechts/

Es geht hier um eine Eilentscheidung des Sozialsgerichts Kiel, die zwar noch geändert werden kann (und zur konkreten Miethöhe auch nicht für den Kreis Nienburg gilt), die aber durchaus interessant ist, um zu beurteilen, wann ein Wohnraummehrdarf in Frage kommen könnte.

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Alltag in einem Jobcenter

"Ich habe Kollegen, da möchte ich nicht Kundin sein"

Ein Interview im Spiegel:

Blick hinter die Kulissen eines Jobcenters: Martina Haase will Arbeitslosen helfen, doch kommt vor lauter Bürokratie kaum dazu. Verzweifelt steckt sie Menschen in Maßnahmen - auch wenn die sinnlos sind.

Weiterlesen: http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/hartz-iv-jobcenter-mitarbeiterin-erzaehlt-vom-alltag-im-arbeitsamt-a-1006626.html

Besonders erschreckt hat mich die Aussage, daß jedes Jobcenter nur bestimmte Mittel zur Verfügung habe. Deshalb stehe schon zu Jahresbeginn fest, wie viele Maßnahmen und Weiterbildungen es geben wird, wie viele Fahrtkosten erstattet werden dürfen und wie viele Bildungsgutscheine ausgestellt werden müssen. Da können die individuellen Vereinbarungen, wie sie eigentlich in der EGV (Eingliederungsvereinbarung) festgelegt werden sollen, natürlich leicht auf der Strecke. :-(

Ein Hinweis zur EGV: Ich würde sie grundsätzlich nicht direkt vor Ort unterschreiben. Hierfür gibt es keine Verpflichtung und auch keinen sinnvollen Grund. Nehmen Sie die EGV immer erst mit nach Hause, lesen Sie sie in Ruhe durch, und wenn Sie dann am nächsten Tag zustimmen wollen, dann schicken Sie sie ans Jobcenter.

Eine EGV ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Jobcenter. Einen Vertrag unterschreibt man nur, wenn man damit einverstanden ist. Die Vereinbarung mag noch so gut sein: Nehmen Sie sich die Zeit, lesen Sie sie zu Hause noch einmal in Ruhe durch, und dann können Sie beruhigt unterschreiben.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer EGV haben, dann können Sie auch gern zur Beratung ins Diakonische Werk kommen.

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Miete / Jobcenter: Anträge jetzt noch stellen

Problem: Für anerkannte Miete kaum Wohnungen zu finden / Wer zu viel gezahlt hat

Hohe Mieten sind für viele Menschen ein Problem. Wer die Miete nicht selbst zahlen kann und auch keinen Anspruch auf Wohngeld hat, der kann ALGII beantragen. Die tatsächliche Miete wird dann in den ersten Monaten in voller Höhe übernommen, danach beginnen aber die Probleme.

Weiterlesen: https://www.sg-mittelweser.de/portal/pressespiegel/stolzenau-suedkreis-antraege-jetzt-noch-stellen-9...

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Rückwirkende Befreiung von Rundfunkgebühren

Seit dem 01.01.2013 gibt es in Deutschland den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag. Die Beitragspflicht ist nicht mehr an das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes gebunden, sondern an das Bewohnen einer Wohnung: Jeder Wohnungsinhaber muss – unabhängig davon, ob er ein Rundfunkempfangsgerät bereithält sowie von deren Art und Anzahl (zur verfassungsrechtlichen Problematik etwa hier) – einen pauschalen Rundfunkbeitrag von 17,98 € im Monat bezahlen.

Beitragsservice fordert rückwirkend Beiträge nach

In hiesiger Praxis häufen sich seit Mitte 2014 die Anfragen von Beziehern von Leistungen nach dem SGB II, die bisher keine Rundfunkgeräte besessen haben und die nun vom “Beitragsservice” der öffentlichen Rundfunkanstalten rückwirkend ab 01.01.2013 angemeldet und zur Zahlung der offenen Beiträge aufgefordert werden, die sich mittlerweile auf rund 400 € belaufen. Was verschwiegen wird: Eine rückwirkende Befreiung ist möglich

Weiterlesen: http://sozialberatung-kiel.de/2014/08/27/zur-ruckwirkenden-befreiung-vom-rundfunkbeitrag/

Beratung im DW Stolzenau (Sozialberatung)

Sprechzeiten: Mi+Do von 10-12 Uhr (und nach Vereinbarung)

Neu seit Januar 2015

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