Höheres Schonvermögen im SGB XII

Mon, 04 Dec 2017 10:17:27 +0000 von Clemens Becker

Sozialhilfe: Freibetrag jetzt 5.000 Euro je Person

Die Regelung gilt bereits seit April: Sozialhilfe erhält man auch dann, wenn man noch bis zu 5.000 Euro Vermögen je Person hat. Bisher galt eine Grenze von 1.600 bzw. 2.600 Euro (und nur eine geringere Erhöhung für den Ehepartner).

Weitere Informationen gibt es hier

http://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2017/vermoegensschonbetrag-wird-erhoeht.html

Für weitere Fragen können Sie gern auch in die offene Sprechstunde kommen oder einen Termin vereinbaren.
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