In einem aktuellen Urteil hat das Landessozialgericht Niedersachsen entschieden, daß die Kosten für Schulbücher vom Jobcenter zu übernehmen sind. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da die Berufung zugelassen wurde.
Einen ersten Überblick gibt der Artikel in Spiegel, allerdings fehlen hier Details. Das komplette Urteil ist hier zu finden.
Zusammenfassung:
Die Schulbedarfspauschale (70 € im August und 30 € im Februar) deckt nur die Kosten für persönliche Ausstattung (Ranzen, ..) sowie Schreib-, Zeichen- und Rechenmaterialien (inkl. Taschenrechner) ab, enthält aber nicht die Kosten für Schulbücher.
In Niedersachsen werden Schulbücher bis einschließlich Klasse 10 kostenlos gestellt oder können kostenlos ausgeliehen werden, sofern man ALG 2, Wohngeld o.ä. bezieht. Bis einschließlich der 10. Klasse kommt also keine Kostenerstattung durch das Jobcenter infrage.
Ab der 11. Klasse besteht in Niedersachsen keine Lernmittelfreiheit mehr, Schulbücher müssen meist selbst bezahlt werden. ALG 2-Empfängern steht daher laut dem Urteil eine Kostenerstattung zu, sofern die Kosten erheblich sind. Als "erheblich" gelten in der Regel 10 Euro im Monat - unter Umständen lohnt sich ein Antrag aber auch dann, wenn die Kosten für Schulbücher geringer sind.
Weitere Informationen erhalten Sie z.B. vom Diakonischen Werk.
Sprechzeiten der Sozialberatung: Montag + Mittwoch von 10 - 12 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Einen ersten Überblick gibt der Artikel in Spiegel, allerdings fehlen hier Details. Das komplette Urteil ist hier zu finden.
Zusammenfassung:
Die Schulbedarfspauschale (70 € im August und 30 € im Februar) deckt nur die Kosten für persönliche Ausstattung (Ranzen, ..) sowie Schreib-, Zeichen- und Rechenmaterialien (inkl. Taschenrechner) ab, enthält aber nicht die Kosten für Schulbücher.
In Niedersachsen werden Schulbücher bis einschließlich Klasse 10 kostenlos gestellt oder können kostenlos ausgeliehen werden, sofern man ALG 2, Wohngeld o.ä. bezieht. Bis einschließlich der 10. Klasse kommt also keine Kostenerstattung durch das Jobcenter infrage.
Ab der 11. Klasse besteht in Niedersachsen keine Lernmittelfreiheit mehr, Schulbücher müssen meist selbst bezahlt werden. ALG 2-Empfängern steht daher laut dem Urteil eine Kostenerstattung zu, sofern die Kosten erheblich sind. Als "erheblich" gelten in der Regel 10 Euro im Monat - unter Umständen lohnt sich ein Antrag aber auch dann, wenn die Kosten für Schulbücher geringer sind.
Weitere Informationen erhalten Sie z.B. vom Diakonischen Werk.
Sprechzeiten der Sozialberatung: Montag + Mittwoch von 10 - 12 Uhr sowie nach Vereinbarung.