SG Hannovoer: Schul-Tablet ist vom Jobcenter im Rahmen von Bildungskosten zu übernehmen

Sat, 03 Mar 2018 20:16:32 +0000 von Clemens Becker

Das SG Hannover hat in einem rechtskräftigen Eilverfahren (Beschluss v. 06.02.2018 - S 68 AS 344/18 ER) ein Jobcenter dazu verurteilt, ein Tablet für einen Schüler in Höhe von 369,90 € zu übernehmen.

Im Kern hat das Sozialgericht ausgeführt, Kosten für ein Tablet, das für den Unterricht notwendig ist, seien nicht im ohne knappen Regelsatz enthalten und seien auch nicht aus den jährlichen 100 Euro für Schulbedarf zu decken. Die 100 Euro seien für Schul-Tablets weder gedacht noch ausreichend.

Das Sozialgericht hat sich inhaltlich sehr klar positioniert, so daß ich davon ausgehe, daß die Eilentscheidung auch im Hauptverfahren Bestand haben wird.

Grundlage für diese Eilentscheidung war allerdings auch, daß die Familie bereits durch ein Darlehen beim Jobcenter belastet war. Ohne dieses Darlehen hätte das Sozialgericht den Antragsteller also möglicherweise darauf verwiesen, beim Lieferanten eine Ratenzahlung zu beantragen und die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten.

Ich könnte mir vorstellen, daß das Gericht zur gleichen Rechtsauffassungen bei anderen teuren Schulbedarfen kommt. Für teure Taschenrechner hat es bereits eine positive Entscheidung getroffen (bisher nur Eil-Entscheidung), ein vergleichbarer Bedarf könnten aber auch Musikinstrumente in einer Musikklasse oder Ausrüstung in einer Sportklasse sein (oder auch die Kosten für Ski und Schutzausrüstung bei einer Klassenfahrt in ein Ski-Gebiet)

Auch Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag sollten solche Anträge stellen. Chancen für eine Eilentscheidung zugunsten der Antragsteller würde ich im Fall einer Ablehnung zwar nicht sehen, dafür aber gute Chancen im Hauptverfahren.

Link zum Urteil: https://tinyurl.com/ycukezoy

Weitere Informationen und Hilfe bei entsprechenden Anträgen erhalten Sie z.B. vom Diakonischen Werk.

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