Hartz IV: Übernahme der Hypothek ausnahmsweise

Mon, 09 Feb 2015 17:03:13 +0000 von St. Georg Warmsen

Urteil: Hartz IV-Bezieher können Anspruch auf Übernahme der Tilgungsraten für Eigenheim-Hypothek geltend machen, wenn die Unterkunft lange vor dem Leistungsbezug erworben wurde und die Raten angemessen sind https://dwstolzenau-loccum.wir-e.de/newsletter
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