Unter dem Motto "Wegwerfen – denkste!?" bietet das Diakonische Werk Nienburg in Kooperation mit der Volkshochschule Nienburg jeweils am ersten Donnerstag im Monat ein Repair Café an. Dort können unter Anleitung von fachkundigen Reparateur*innen defekte Haushaltsgeräte, Fahrräder, Nähmaschinen, Computer und Elektro- und Elektronikgeräte, sowie Textilien gegen eine Spende repariert werden. Dazu gibt es Kaffee, Tee, Gebäck, gute Tipps und nette Gespräche.
Der nächste Termin findet
am Donnerstag, 04. Juli 2019 von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr
im Forum der Volkshochschule, Rühmkorffstr. 12, 31582 Nienburg
Pünktlich zu Beginn der Freibadsaison brachten die beiden Vorsitzenden der Diakoniestiftung das neue Werbeplakat für die diesjährige Freibadsaison in das Stolzenauer Freibad. Hartmut Willig, erster Vorsitzender der Diakoniestiftung, verwies auf die große Nachfrage der letzten Jahre.
Pastor Ingo Krause, Diakoniebeauftragter im Kirchenkreis Stolzenau-Loccum, betonte das Anliegen der Badekartenaktion: „Die Diakoniestiftung möchte Teilhabe ermöglichen! Wir machen in vielen Bereichen unserer Gesellschaft die Erfahrung, dass Armut ausgrenzt. Wer sich in den Sommerferien keinen Urlaub leisten kann, der soll zumindest die Ferien mit seinen Freunden im Freibad verbringen können“ sagte er.
Um betroffenen Kindern den regelmäßigen Besuch eines Freibades zu ermöglichen, finanziert die Diakoniestiftung gegen eine geringe Eigenbeteiligung den Erwerb einer Saisonkarte für ein Freibad in Wohnortnähe. Anträge hierfür können im Diakonischen Werk in Stolzenau, Lange Str. 47, eingereicht werden.
Clemens Becker ist als Sozialarbeiter im Diakonischen Werk Stolzenau für die Beratung in sozialrechtlichen Fragen zuständig und wird bei der Antragstellung behilflich sein.
Anträge können alle Familien stellen, die Sozialleistungen erhalten, egal ob ALG 2/Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag und/oder Wohngeld). Sprechzeiten sind Montag und Mittwoch von 10-12 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Das Diakonische Werk ermöglicht den ermäßigten Eintritt für alle Kinder und Jugendlichen, die im Kirchenkreis Stolzenau-Loccum wohnen und deren Eltern Sozialleistungen erhalten (Schwimmbäder Deblinghausen, Landesbergen, Münchehagen, Steyerberg, Stolzenau und Uchte).
Anträge sind ab sofort möglich, so lange die Mittel reichen.
Die Diakoniestiftung im Kirchenkreis Stolzenau-Loccum lädt ein:
"Alles aus Liebe"
Von der wunderschönen Nordseeinsel Juist kommen drei Künstler am 15. Februar 2019 nach Stolzenau. Im Gepäck haben sie ihr Programm „Alles aus Liebe“.
Die Chansonsängerin Uda Haars, die im Hauptberuf Friseurmeisterin ist und, nebenbei bemerkt, den einzigen Frisiersalon auf Juist betreibt, nimmt gemeinsam mit ihrem Pianisten Stephan Reiß (Kantor der ev.-luth. Inselkirchengemeinde) ihr Publikum mit auf eine musikalische Reise rund um die Liebe. Vom mittelalterlichen Minnegesang spannt sie den Bogen über die Romantik bis hin zum Repertoire der großen Chansonnetten des 20. Jahrhunderts, wie Marlene Dietrich, Zarah Leander und Lale Andersen.
Mit Titeln von Robert Schumann bis zu den Beatles und Eigenkompositionen ist gewiss für jeden Geschmack etwas dabei.
Dabei besticht Uda Haars nicht nur mit ihrer großen stilistischen Wandlungsfähigkeit sondern auch mit ihrem besonderen herb-friesischen Charme und ihrer einzigartigen Bühnenpräsenz.
Mit einem Augenzwinkern und viel Humor moderiert Dirk Weeken die unterhaltsame, etwa eineinviertelstündige Show, (die Sie gerne bei einem Glas Wein im Gemeindesaal der evangelischen Gemeinde von Stolzenau genießen dürfen) .
Das SG Hannover hat in einem rechtskräftigen Eilverfahren (Beschluss v. 06.02.2018 - S 68 AS 344/18 ER) ein Jobcenter dazu verurteilt, ein Tablet für einen Schüler in Höhe von 369,90 € zu übernehmen.
Im Kern hat das Sozialgericht ausgeführt, Kosten für ein Tablet, das für den Unterricht notwendig ist, seien nicht im ohne knappen Regelsatz enthalten und seien auch nicht aus den jährlichen 100 Euro für Schulbedarf zu decken. Die 100 Euro seien für Schul-Tablets weder gedacht noch ausreichend.
Das Sozialgericht hat sich inhaltlich sehr klar positioniert, so daß ich davon ausgehe, daß die Eilentscheidung auch im Hauptverfahren Bestand haben wird.
Grundlage für diese Eilentscheidung war allerdings auch, daß die Familie bereits durch ein Darlehen beim Jobcenter belastet war. Ohne dieses Darlehen hätte das Sozialgericht den Antragsteller also möglicherweise darauf verwiesen, beim Lieferanten eine Ratenzahlung zu beantragen und die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten.
Ich könnte mir vorstellen, daß das Gericht zur gleichen Rechtsauffassungen bei anderen teuren Schulbedarfen kommt. Für teure Taschenrechner hat es bereits eine positive Entscheidung getroffen (bisher nur Eil-Entscheidung), ein vergleichbarer Bedarf könnten aber auch Musikinstrumente in einer Musikklasse oder Ausrüstung in einer Sportklasse sein (oder auch die Kosten für Ski und Schutzausrüstung bei einer Klassenfahrt in ein Ski-Gebiet)
Auch Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag sollten solche Anträge stellen. Chancen für eine Eilentscheidung zugunsten der Antragsteller würde ich im Fall einer Ablehnung zwar nicht sehen, dafür aber gute Chancen im Hauptverfahren.
Eine Vereinbarung in den Koalitionsverhandlungen könnte zu geringeren Rentenansprüchen von Zeitungszustellern führen.
Berlin (sth). Von der Öffentlichkeit bis zum letzten Moment nicht bemerkt, haben die Unterhändler von Union und SPD in den Koalitionsvertrag eine bemerkenswerte Sonderregelung für Zeitungszusteller eingebaut. Unter Verweis auf eine "Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte" soll demnach der Rentenbeitrag für Zeitungszusteller – die vielfach als Minijobber beschäftigt sind – rückwirkend ab 1. Januar 2018 für zunächst fünf Jahre "von 15 auf 5 Prozent abgesenkt" werden. Damit würden die ohnehin geringen Rentenansprüche der Betroffenen nochmals deutlich reduziert. Zudem müssten sie – sofern sie bereits rentenversicherungspflichtig waren und dies auch bleiben wollen – künftig 13,6 statt bisher 3,6 Prozent ihres Verdiensts aus eigener Tasche aufbringen.Weiterlesen auf der Seite der Rentenversicherung: Link
In einem aktuellen Urteil hat das Landessozialgericht Niedersachsen entschieden, daß die Kosten für Schulbücher vom Jobcenter zu übernehmen sind. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da die Berufung zugelassen wurde.
Einen ersten Überblick gibt der Artikel in Spiegel, allerdings fehlen hier Details. Das komplette Urteil ist hier zu finden.
Zusammenfassung:
Die Schulbedarfspauschale (70 € im August und 30 € im Februar) deckt nur die Kosten für persönliche Ausstattung (Ranzen, ..) sowie Schreib-, Zeichen- und Rechenmaterialien (inkl. Taschenrechner) ab, enthält aber nicht die Kosten für Schulbücher.
In Niedersachsen werden Schulbücher bis einschließlich Klasse 10 kostenlos gestellt oder können kostenlos ausgeliehen werden, sofern man ALG 2, Wohngeld o.ä. bezieht. Bis einschließlich der 10. Klasse kommt also keine Kostenerstattung durch das Jobcenter infrage.
Ab der 11. Klasse besteht in Niedersachsen keine Lernmittelfreiheit mehr, Schulbücher müssen meist selbst bezahlt werden. ALG 2-Empfängern steht daher laut dem Urteil eine Kostenerstattung zu, sofern die Kosten erheblich sind. Als "erheblich" gelten in der Regel 10 Euro im Monat - unter Umständen lohnt sich ein Antrag aber auch dann, wenn die Kosten für Schulbücher geringer sind.
Weitere Informationen erhalten Sie z.B. vom Diakonischen Werk.
Sprechzeiten der Sozialberatung: Montag + Mittwoch von 10 - 12 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Bezieher von ALG II (Hartz IV) haben einen Anspruch auf Übernahme der Kosten der Reparatur ihrer Brille. Dies entschied das BSG mit Urteil vom 25.10.2017, B 14 AS 4/17 R
Hintergrund ist, daß ALG II-Bezieher gegenüber dem Jobcenter einen Anspruch auf Übernahme ihrer Kosten für die „Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten“. Hierzu zählen auch Brillen, so das BSG.
Das Jobcenter muß allerdings nur die Reparatur einer Brille übernehmen, nicht den Kauf einer Brille. Dies kommt nur in seltenen Fällen in Betracht.
Tip: Beantragen Sie die Übernahme der Reparaturkosten für Brillen und andere therapeutische Geräte beim Jobcenter, möglichst vor dem Reparaturauftrag. Sollte der Antrag abgelehnt werden, können Sie gern zur weiteren Beratung zu uns kommen.
Weitere Informationen gibt es z.B. bei der Sozialberatung Kiel und natürlich bei uns.
Sprechzeiten der Sozialberatung: Montag + Mittwoch von 10 - 12 Uhr sowie nach Vereinbarung.